Kompetenzen

Definition

Wir stützen uns auf die von der europäischen Kommission (2005) formulierte Definition:
Kompetenz umfasst: i) kognitive Kompetenz, die den Gebrauch von Theorien/Konzepten einschließt, aber auch implizites Wissen (tacit knowledge), das durch Erfahrung gewonnen wird; ii) funktionale Kompetenz (Fertigkeiten, Know-how), die zur Ausübung einer konkreten Tätigkeit erforderlich ist; iii) personale Kompetenz, die das Verhalten/den Umgang in/mit einer gegebenen Situation betrifft; iv) ethische Kompetenz, die bestimmte persönliche/soziale Werte umfasst.

Gleichzeitig wird der Kompetenz- vom Qualifikationsbegriff abgegrenzt:
Bei den Kompetenzen handelt es sich um die Fähigkeit zur Anwendung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Know-how in einer gegebenen Arbeitssituation. Qualifikationen sind der formale Ausdruck der beruflichen Fähigkeiten eines Beschäftigten. Sie werden auf nationaler oder sektoraler Ebene anerkannt.

Bezugsrahmen

Die nachfolgend formulierten Kompetenzen stützen sich weiter auf das Leitbild BSO, die Berufsethik BSO und den Beratungskodex BSO sowie auf eine gründliche Analyse des Arbeitsfeldes und der Tätigkeiten von Berater/innen. Sie bilden die unerlässliche Basis für jegliche Beratungstätigkeit.

Wir unterscheiden zwischen Kernkompetenzen (den Kompetenzen aller drei Beratungsformate) und den spezifischen Kompetenzen für die einzelnen Beratungsformate. 

Kernkompetenzen

Kernkompetenzen dienen dazu, dem Beratungsverständnis des BSO eine einheitliche Ausrichtung zu geben. Sie bilden den Rahmen, um die Kompetenzen der Verbandsmitglieder qualitativ zu beschreiben und nach aussen auszuweisen.

Strukturierung
Die Kernkompetenzen sind wie folgt gegliedert:
1. Fachkompetenz
2. Methodenkompetenz
3. Selbst- und Sozialkompetenz

Alle drei Kategorien überschneiden sich in gewissen Bereich.

Broschüre Beratungsformate siehe Download