Ausbildungen
Lehrgangsanbietende können ihre Angebote durch den BSO anerkennen lassen.
Die Kriterien für die Anerkennung von Ausbildungslehrgängen in Supervision , Organisationsberatung und Coaching sind im BSO-Anerkennungs- und Aufnahmereglement festgelegt. Als wesentliche Kriterien für die Anerkennung von Ausbildungslehrgängen gelten:
- Festlegung von Zielen und Inhalten der Ausbildung
- Vorlage eines methodischen Konzepts
- Ausbildungsstruktur / -dauer
- Aufnahmekriterien für die Teilnahme am Lehrgang
- Regelung der Abschlussqualifikation
Die Lehrgänge der Ausbildungsträger werden durch die Aufnahme- und Qualitätskommission des BSO einzeln geprüft.
Die nebenstehenden Institute sind Kollektivmitglieder des BSO und haben einen Teil ihrer Angebote vom BSO anerkennen lassen.
Als Hilfsmittel bei der Suche nach einer geeigneten Weiterbildung hat der BSO eine Checkliste zusammen gestellt.
Kursteilnehmende können mit ihrem Diplom eines BSO-anerkannten Lehrgangs die Aktivmitgliedschaft beim BSO beantragen.
BSO Aktivmitglieder sind berechtigt die geschützte Marke BSO zu verwenden (Supervisor/in BSO, Organisationsberater/in BSO, Coach BSO, je nach Abschluss).

