Nutzen für Lehrgangsanbietende und Ihre Kursteilnehmenden
Teilnehmende von BSO anerkannten Lehrgängen können auf direktem Weg die Mitgliedschaft in Ausbildung und nach erfolgreichem Abschluss die Aktivmitgliedschaft im BSO beantragen. Die Mitgliedschaft im BSO berechtigt, den Titel Supervisor/in BSO oder Organisationsberater/in BSO oder Coach BSO oder eine Kombination der Titel zu tragen.
Das BSO Label ist ein Gütesiegel und steht für qualitativ hochstehende Beratung.
Der BSO anerkennt Lehrgänge
Sie möchten als Institut Ihren Lehrgang durch den BSO anerkennen lassen? Die Anforderungen finden Sie im Aufnahmereglement.
Für Institute, die erstmals einen Lehrgang anerkennen lassen möchten, ist ein Gespräch vor dem eigentlichen Gesuch vorgesehen. Ziel des Gespräches ist die Bedeutung der Lehrgangsanerkennung durch den BSO und das Vorgehen zur Anerkennung zu klären. Bitte kontaktieren Sie die Geschäftsstelle für einen Termin: 031 382 44 82, Frau Susanne Fasel.
Verfahren
Für die Anerkennung von Lehrgängen ist die Aufnahme- und Qualitätskommission zuständig.
Verfahren / Dauer
Nach dem Erstgespräch füllen Sie das Formular aus und senden Sie dieses zusammen mit den notwendigen Belegen an die Geschäftsstelle BSO, Schwarztorstrasse 22, 3007 Bern.
Formular (Word) Anerkennung Lehrgang
Die Geschäftsstelle prüft die Unterlagen formal. Ist das Gesuche vollständig,
so leitet die Geschäftsstelle dieses an die Aufnahme- und Qualitätskommission AQK weiter.
Die Gesuchsbearbeitung durch die AQK kann zu weiteren Nachfragen führen.
Die Länge des Bearbeitungsprozesses richtet sich daher nach der Qualität der
eingereichten Unterlagen.
Die minimale Bearbeitungsdauer ist 3 Monate.

