Mitglied werden
BSO schafft Vertrauen
Sowohl in Fachkreisen wie in der Öffentlichkeit hat der BSO durch seine konstruktive Arbeit so viel Anerkennung gefunden, dass die Mitgliedschaft im Berufsverband bei Beraterinnen und Beratern heute praktisch Standard ist. Dass das BSO-Kürzel zu einem Gütezeichen für Qualitätsberatung wurde, liegt aber auch an einer Verbandskultur, welche die Verbandsmitglieder in die Pflicht und in die Verantwortung nimmt. Das geschieht durch klar formulierte Verhaltensregeln und berufsethische Arbeitsgrundsätze, in deren Mittelpunkt das Wohl und die Interessen der Kundinnen und Kunden stehen.
Voraussetzung für die Mitgliedschaft
Der BSO nimmt ausschliesslich Mitglieder auf,
- die eine anerkannte Fachausbildung in Supervision, Coaching oder Organisationsentwicklung abgeschlossen haben (Aktivmitglieder)
- oder sich in entsprechenden Lehrgängen befinden (Mitglieder in Ausbildung)
- oder einen gleichwertigen Bildungsweg ausweisen können (Aufnahme sur dossier).
Eine weitere Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist die permanente berufliche Fortbildung, die Einhaltung der berufsethischen Grundsätze und die Mitarbeit in einer Intervisionsgruppe. BSO Mitglieder verpflichten sich zur Teilnahme am BSO Q-System.
Termine
Neueintritte aufgrund eines BSO anerkannten Lehrgangs sind jederzeit möglich.
Für die Beurteilung der Aufnahmen sur dossier ist die Aufnahme- und Qualitätskommission zuständig.
Es gelten folgende Termine:
Bei Einreichung des Dossier's bis 30.04. erfolgt die Beurteilung durch die Kommission bis Mitte Jahr.
Bei Einreichung des Dossier's bis 30.10. erfolgt die Beurteilung durch die Kommission bis bis Ende Jahr.

