Die vertraglichen Ausbildungspartner bso

Die vertraglichen Ausbildungspartner bso unterstützen Sie auf Ihrem Weg zu einem Höchstmass an Kompetenz in der Beratung. Profitieren Sie von der Qualität, dem Know-how und den gemeinsamen Werten einer bso anerkannten Ausbildungsinstitution.

Ausbildungsadressen PDF
Checkliste zur Ausbildungswahl PDF


 

Mitgliederbereich bso
Organisation
Coachingzentrum Olten /IZB PH Zug
Adresse

Konradstrasse 30, CH-4600 Olten

Telefon: +41 62 926 43 93
Email: info[at]coachingzentrum.ch
Internet: www.coachingzentrum.ch

Bezeichnung
MAS Interkulturelles Coaching und Supervision
Anerkennung bso
Vertragliche Ausbildungspartnerschaft für Supervision und Coaching
Dauer / Kosten
Modulare Ausbildung:
  • CAS Coaching oder CAS Resilienztraining, 18 Tage, 15 ECTS
  • CAS Interkulturelles Coaching, 16 Tage, 15 ECTS
  • CAS Supervision und Teamcoaching, 16 Tage, 15 ECTS 
  • Mastermodul, 20 Tage, 15 ECTS
  • Die CAS können auch einzeln besucht werden.
Besonderheit
  • Das CAS Coaching kann zusätzlich mit dem eidg. Fachausweis betrieblicher Mentor/-in abgeschlossen werden und ist in dem Fall subjektfinanziert.
  • Überschaubare Gruppengrösse ermöglicht flexible Lernsettings.
  • Sehr praxisorientierte Ausbildung, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse eingeht.
  • Terminplanung ausgerichtet auf Kompetenz- und Haltungsentwicklung sowie Praxistransfer
  • Bestens qualifizierte Lehrcoaches und Trainer mit langjähriger Erfahrung und aktuellem Praxisfeld als Coaches, Mentor/-innen und Supervisor/-innen. 
  • Spannender Erfahrungsaustausch dank Teilnehmenden aus verschiedenen Branchen
  • Moderne Interventionstechniken, einsetzbar in Ihrem Arbeitsalltag
  • eduQua zertifiziert
Nächster Lehrgang

Die CAS starten halbjährlich an den folgenden Standorten:

  • Bern
  • Basel
  • Luzern
  • Olten
  • Zürich
  • Zürich Flughafen

Die aktuellen Daten sind unter dem folgenden Link zu finden: www.coachingzentrum.ch

Aufnahmebedingungen
  • In der Regel Hochschulabschluss.
  • Personen, die nicht über einen Hochschulabschluss verfügen, können zugelassen werden, sofern sich die Befähigung zur Teilnahme aus einem anderen Nachweis, bspw. aus der höheren Berufsbildung (FA, HFP, HF), ergibt.
  • Über die Aufnahme entscheidet die Studienleitung