Die vertraglichen Ausbildungspartner bso
Die vertraglichen Ausbildungspartner bso unterstützen Sie auf Ihrem Weg zu einem Höchstmass an Kompetenz in der Beratung. Profitieren Sie von der Qualität, dem Know-how und den gemeinsamen Werten einer bso anerkannten Ausbildungsinstitution.
Ausbildungsadressen PDF
Checkliste zur Ausbildungswahl PDF
Mitgliederbereich bso
Organisation
Coachingzentrum Olten /IZB PH Zug
Adresse
Konradstrasse 30, CH-4600 Olten
Telefon: +41 62 926 43 93
Email: info[at]coachingzentrum.ch
Internet: www.coachingzentrum.ch
Bezeichnung
MAS Interkulturelles Coaching und Supervision
Anerkennung bso
Vertragliche Ausbildungspartnerschaft für Supervision und Coaching
Dauer / Kosten
Modulare Ausbildung:
- CAS Coaching oder CAS Resilienztraining, 18 Tage, 15 ECTS
- CAS Interkulturelles Coaching, 16 Tage, 15 ECTS
- CAS Supervision und Teamcoaching, 16 Tage, 15 ECTS
- Mastermodul, 20 Tage, 15 ECTS
- Die CAS können auch einzeln besucht werden.
Besonderheit
- Das CAS Coaching kann zusätzlich mit dem eidg. Fachausweis betrieblicher Mentor/-in abgeschlossen werden und ist in dem Fall subjektfinanziert.
- Überschaubare Gruppengrösse ermöglicht flexible Lernsettings.
- Sehr praxisorientierte Ausbildung, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse eingeht.
- Terminplanung ausgerichtet auf Kompetenz- und Haltungsentwicklung sowie Praxistransfer
- Bestens qualifizierte Lehrcoaches und Trainer mit langjähriger Erfahrung und aktuellem Praxisfeld als Coaches, Mentor/-innen und Supervisor/-innen.
- Spannender Erfahrungsaustausch dank Teilnehmenden aus verschiedenen Branchen
- Moderne Interventionstechniken, einsetzbar in Ihrem Arbeitsalltag
- eduQua zertifiziert
Nächster Lehrgang
Die CAS starten halbjährlich an den folgenden Standorten:
- Bern
- Basel
- Luzern
- Olten
- Zürich
- Zürich Flughafen
Die aktuellen Daten sind unter dem folgenden Link zu finden: www.coachingzentrum.ch
Aufnahmebedingungen
- In der Regel Hochschulabschluss.
- Personen, die nicht über einen Hochschulabschluss verfügen, können zugelassen werden, sofern sich die Befähigung zur Teilnahme aus einem anderen Nachweis, bspw. aus der höheren Berufsbildung (FA, HFP, HF), ergibt.
- Über die Aufnahme entscheidet die Studienleitung