Die vertraglichen Ausbildungspartner bso

Die vertraglichen Ausbildungspartner bso unterstützen Sie auf Ihrem Weg zu einem Höchstmass an Kompetenz in der Beratung. Profitieren Sie von der Qualität, dem Know-how und den gemeinsamen Werten einer bso anerkannten Ausbildungsinstitution.

Ausbildungsadressen PDF
Checkliste zur Ausbildungswahl PDF
 


 

Mitgliederbereich bso
Organisation
Coachingzentrum Olten /PH Zug
Adresse

Konradstrasse 30, CH-4600 Olten

Telefon: +41 62 926 43 93
Email: info[at]coachingzentrum.ch
Internet: www.coachingzentrum.ch

Bezeichnung
<p>MAS Coaching, Resilienz und Supervision</p>
Anerkennung bso
<p>Vertragliche Ausbildungspartnerschaft für Supervision und Coaching</p>
Dauer / Kosten

Modulare Ausbildung:

  • CAS Coaching, 15 Tage , 15 ECTS
  • CAS Resilienztraining, 16 Tage, 15 ECTS
  • CAS Agile Teamcoaching und Supervision, 16 Tage, 15 ECTS 
  • Mastermodul, 20 Tage, 15 ECTS
  • Die CAS können auch einzeln besucht werden.
Besonderheit
  • Das CAS Coaching kann zusätzlich mit dem eidg. Fachausweis betriebl. Mentor/in abgeschlossen werden und ist in dem Fall subjektfinanziert.
  • Überschaubare Gruppengrösse ermöglicht flexible Lernsettings.
  • Sehr praxisorientierte Ausbildung, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse eingeht.
  • Terminplanung ausgerichtet auf Kompetenz- und Haltungsentwicklung sowie Praxistransfer
  • Bestens qualifizierte Lehrcoaches und Trainer/innen mit langjähriger Erfahrung und aktuellem Praxisfeld als Coaches, Mentor/innen und Supervisor/innen. 
  • Spannender Erfahrungsaustausch dank Teilnehmenden aus verschiedenen Branchen
  • Moderne Interventionstechniken, einsetzbar in Ihrem Arbeitsalltag
  • eduQua zertifiziert
Nächster Lehrgang

Die CAS starten halbjährlich an den folgenden Standorten:

  • Bern
  • Basel
  • Luzern
  • Olten
  • Zürich

Die aktuellen Daten sind unter dem folgenden Link zu finden: www.coachingzentrum.ch

Aufnahmebedingungen
  • In der Regel Hochschulabschluss.
  • Personen, die nicht über einen Hochschulabschluss verfügen, können zugelassen werden, sofern sich die Befähigung zur Teilnahme aus einem anderen Nachweis, bspw. aus der höheren Berufsbildung (FA, HFP, HF), ergibt.
  • Über die Aufnahme entscheidet die Studienleitung