Einzelmitglied bso werden
Als Mitglied bso zeichnen Sie sich gegenüber Ihren Kund:innen als Beratungsperson mit herausragender Fachkompetenz aus. Wir freuen uns, Sie bald bei uns willkommen zu heissen!
Einzelmitgliedschaften bso – so vielfältig wie die Mitglieder
Aktivmitglied bso
Als Aktivmitglied bringen Sie eine der folgenden Voraussetzungen mit:
- Sie haben eine anerkannte Fachausbildung in Coaching, Supervision oder Organisationsberatung abgeschlossen
- Sie verfügen über das eidgenössische Diplom Supervisor:in, Coach oder Organisationsberater:in
- Sie können einen gleichwertigen, individuellen Bildungsweg ausweisen und verfügen über umfangreiche Beratungspraxis (Antrag „Aufnahme sur Dossier“)
Mitgliederbeitrag: CHF 465.00 / Jahr
Aufnahmegebühr: CHF 200.00 (einmalig)
Mitglied in Ausbildung bso
Als Mitglied in Ausbildung besuchen Sie eine Ausbildung bei einem Ausbildungspartner bso. Die Mitgliedschaft i. A. dauert max. vier Jahre.
Voraussetzung für die Aufnahme:
- Sie befinden sich in einer entsprechenden Ausbildung
Mitgliederbeitrag: CHF 305.00 / Jahr
Aufnahmegebühr: CHF 200.00 (einmalig)
Passivmitglied bso
Als Passivmitglied sind Sie ein ehemaliges Aktivmitglied, das keine Beratungstätigkeit unter dem Label bso mehr ausübt. Als Passivmitglied erhalten Sie
- das Journal
- die ordentliche Verbandskorrespondenz
- den Mitgliederausweis mit Rabattberechtigungen
- Mitgliederrabatt bei Verbandsveranstaltungen
- Zugang zum Mitglieder-/Servicebereich auf der Website
Sie sind jedoch von der Beteiligung am Qualitätssystem befreit und sind nicht (mehr) im Berater:innenverzeichnis aufgeführt.
Mitgliederbeitrag CHF 232.50 / Jahr
Weiter gibt es die Möglichkeit als Ausbildungspartner ein Kollektivmitglied bso zu werden.
Anforderungen an die Ausbildung eines Mitglieds bso
Sie können mit verschiedenen Vorbildungen dem Verband beitreten:
Aufnahmeverfahren bso
Aufgrund individueller Bildungswege stehen Ihnen verschiedene Aufnahmeverfahren zur Verfügung.
Reguläre Aufnahme
Siehe oben (Mitgliedschaften bso)
Aufnahme sur Dossier
Als Beratungsperson mit einem individuellen Bildungsweg und umfangreicher Beratungspraxis (in den Formaten Coaching, Supervision, Organisationsberatung im Sinne bso) können Sie einen Antrag "sur Dossier" zur Aufnahme als Aktivmitglied bso stellen. Das Aufnahmeverfahren erfolgt in zwei Schritten:
- Qualifizierendes Fachgespräch
- Einreichung des persönlichen Portfolios
Langjährige, erfahrene Berater:innen
Der bso versteht unter „langjährigen, erfahrenen Berater:innen“ Professionals, die folgende Kriterien erfüllen:
- In mindestens 3 unterschiedlichen Feldern/Branchen Beratungserfahrung mit Einzelpersonen, Teams und Gruppen, davon mindestens die Hälfte in Prozessberatung.
- Mindestens 6 Jahre Beratungserfahrung mit mindestens 1000 Beratungsstunden, davon 200h im letzten Jahr.
- Weist ein eigenes Qualitätsmanagement nach (bso oder äquivalent).
Interessierte können direkt mit Herrn Christoph Bär von der Fachstelle Aufnahme & Qualität Kontakt aufnehmen.
Grundlagendokumente:
Antragsformulare:
Grafik:
Nächste Termine für qualifizierende Fachgespräche
Wir bieten Präsenz- oder Online-Gespräche an, und Sie können selbst entscheiden, wie Sie das Gespräch durchführen möchten. Melden Sie sich dann einfach für das entsprechende Datum an.
- Onlinegespräch: Dienstag, 07. November 2023
Höhere Fachprüfung für Beratungspersonen
Die Vorteile
Jahresbericht bso